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Ja, ich möchte ADAC-Mitglied werden, im ersten Jahr zum Nulltarif!
Sie haben Anspruch auf die Leistungen des Clubs, insbesondere auf die ADAC Pannen- und Unfallhilfe, gemäß der Leistungsordnung des ADAC e.V., sofern im Antrag nichts Abweichendes bestimmt ist.
Anspruch auf Mitgliedschaftsleistungen besteht frühestens ab 0.00 Uhr am Tag nach dem Eingang Ihres Mitgliedschaftsantrages beim ADAC.
Für den Tarif Begleitetes Fahren (E17) gilt:
Es handelt sich um eine beitragsfreie, außerordentliche Mitgliedschaft für
Jugendliche, die am Begleiteten Fahren teilnehmen. Mit Vollendung des 18. Lebensjahres wird automatisch auf den im ersten Mitgliedschaftsjahr beitragsfreien Folge-Tarif Young driver in Ausbildung(EN1,s.u) umgestellt
Für die Tarife young driver in Ausbildung (EN1/3) und young driver (EN2/4)gilt:
Es handelt sich um eine beitragsfreie, ordentliche Mitgliedschaft für Mitglieder ab dem 18. Lebensjahr, die maximal 12 Monate ihren Führerschein besitzen. Es werden alters- und bedarfsgerechte Folgetarife ab 19 Euro angeboten. Für diese beitragsfreie Mitgliedschaft gilt eine verkürzte Kündigungsfrist bis 4 Wochen vor Ablauf des ersten Jahres.
Widerrufsrecht:
Sie können Ihren Antrag innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist für den Widerruf beginnt frühestens an dem Tag, am dem Sie diese Widerrufsbelehrung und Ihre Mitgliedschaftsunterlagen erhalten haben. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: ADAC Mitgliederservice MVS, 81015 München,Fax(089) 76764866 oder E-Mail service.vertragsaenderung@adac.de Nehmen Sie vor Ablauf der Widerrufsfrist die Leistungen aus der ADAC-Mitgliedschaft in Anspruch, ist ein Widerruf Ihres Antrages nicht mehr möglich.
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